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Leistung und Rechner

Wohnflächen­berechnung nach WoFlV

Wie groß ist die Wohnung wirklich? Bei Kauf, Verkauf, Vermietung oder Finanzierung kommt es auf jeden Quadratmeter an. Ich prüfe vorhandene Pläne, messe bei Bedarf vor Ort auf und berechne die Wohnfläche nachvollziehbar, auf der Grundlage, die für Ihren Zweck maßgeblich ist.

Prüfung der UnterlagenPläne, Exposé, alte Berechnungen
Aufmaß vor Ortwenn Pläne fehlen oder abweichen
Nachvollziehbarjeder Raum, jede Teilfläche
Anlässe

Wann eine Wohnflächen­berechnung sinnvoll ist

Abweichungen von wenigen Quadratmetern können beim Kaufpreis oder bei der Miete schnell Tausende Euro ausmachen.

01

Kauf und Verkauf

Stimmt die Fläche im Exposé? Gerade bei Dachgeschossen und älteren Häusern weichen Angaben oft deutlich ab.

02

Vermietung

Die Wohnfläche ist Grundlage für Miete und Nebenkostenabrechnung. Eine belegte Berechnung beugt Streit vor.

03

Erbschaft, Schenkung, Bewertung

Für ein Wertgutachten braucht es eine verlässliche Fläche. Ich verbinde beides auf Wunsch in einem Auftrag.

04

Unstimmigkeiten klären

Widersprechen sich Pläne, Exposé und Mietvertrag, schafft ein Aufmaß Klarheit.

Wohnflächenrechner

Erste Übersicht selbst erstellen

Räume und Maße eintragen, Bereich wählen, fertig. Unregelmäßige Räume zerlegen Sie in Rechtecke, Flächen unter Dachschrägen erfassen Sie als eigene Teilfläche.

Räume und Flächen

So werden die Bereiche angerechnet

  • Raumhöhe ab 2 m: voll (100 %)
  • Raumhöhe 1 bis unter 2 m: zur Hälfte (50 %), typisch unter Dachschrägen
  • Raumhöhe unter 1 m: nicht (0 %)
  • Balkone, Loggien, Terrassen: in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte
  • Unbeheizte Wintergärten: zur Hälfte
  • Keller, Garagen, Waschküchen und andere Zubehörräume: gehören nicht zur Wohnfläche

Die Werte orientieren sich an der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Treppen mit mehr als drei Steigungen, Schornsteine, Pfeiler und Nischen sowie Abzüge für Wandbekleidungen sind hier nicht berücksichtigt und müssen gesondert beurteilt werden.

Leistungsumfang

Was zur Wohnflächen­berechnung gehört

Den genauen Umfang stimme ich mit Ihnen auf Ihren Zweck ab.

Unterlagen prüfen

Grundrisse, Baugenehmigung, frühere Berechnungen.

Aufmaß vor Ort

Je nach Objekt und Bedarf, auch Raumhöhen unter Dachschrägen.

Berechnung

Nach WoFlV, sofern sie für den Zweck die geeignete Grundlage ist.

Dokumentation

Übersicht je Raum mit Maßen, Faktoren und Annahmen.

Gut vorbereitet

Häufige Fragen

Für individuelle Anliegen berate ich Sie gern persönlich.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Grundfläche?

Die Grundfläche ist die gemessene Fläche eines Raums. Die Wohnfläche rechnet bestimmte Bereiche nur anteilig an, etwa Flächen unter Dachschrägen oder Balkone, und lässt Zubehörräume wie Keller ganz weg.

Ist die WoFlV immer maßgeblich?

Nein. Verbindlich vorgeschrieben ist sie vor allem für den geförderten Wohnungsbau. Im Mietrecht wird sie häufig herangezogen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für andere Zwecke kann eine andere Grundlage sinnvoll sein, etwa die DIN 277. Welche passt, kläre ich mit Ihnen vorab.

Reichen meine eigenen Messungen?

Für eine erste Orientierung ja. Für eine belastbare Berechnung müssen Maße, Raumhöhen und Besonderheiten fachlich geprüft werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Wenn vorhanden: Grundrisse mit Maßen, Schnitte für die Raumhöhen, frühere Wohnflächenberechnungen und bei Wohnungen die Teilungserklärung.

Wohnfläche verbindlich klären?

Schildern Sie mir kurz Objekt und Zweck. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung mit Angebot.

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