Immobilienbewertung bei Scheidung
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert und der größte Streitpunkt. Ein neutrales Gutachten schafft eine Zahl, die beide Seiten nachvollziehen können, und nimmt dem Gespräch die Schärfe.
Ein Wert, auf den sich beide einigen können
Wer das Haus behält, wer auszahlt, wer verkauft: Jede dieser Entscheidungen hängt am Wert der Immobilie.
Zugewinnausgleich
Für den Zugewinn kommt es auf den Wert zu zwei Zeitpunkten an: bei der Heirat und bei Zustellung des Scheidungsantrags. Ich bewerte die Immobilie zu beiden Stichtagen.
Übernahme durch einen Partner
Behält einer das Haus, muss er den anderen auszahlen. Ein Gutachten schafft eine faire Grundlage für die Auszahlung und für das Gespräch mit der Bank.
Verkauf
Soll verkauft werden, zeigt das Gutachten, welcher Preis realistisch ist, bevor Angebote eingeholt werden.
Wenn keine Einigung gelingt
Im gerichtlichen Verfahren hilft ein begründetes Privatgutachten, die eigene Position fachlich zu belegen.
Warum sich ein gemeinsamer Auftrag lohnt
Beauftragt jede Seite einen eigenen Gutachter, liegen am Ende oft zwei Zahlen auf dem Tisch, und der Streit beginnt von vorn. Wird das Gutachten gemeinsam beauftragt, akzeptieren beide das Ergebnis leichter, und die Kosten fallen nur einmal an.
Ich verkaufe keine Immobilien, führe keine Bauarbeiten aus und erhalte keine Provision. Mein Ergebnis hängt nicht davon ab, wer das Haus am Ende behält. Den Ortstermin stimme ich mit beiden Seiten ab und erkläre das Ergebnis auf Wunsch beiden gemeinsam.
Kein Ersatz für anwaltliche Beratung
Wie der Wert im Zugewinnausgleich verrechnet wird, ist eine Rechtsfrage. Ich liefere die fachliche Grundlage, die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
So läuft die Bewertung ab
Erstgespräch
Stichtage und Fragestellung klären, auf Wunsch mit beiden Partnern.
Festpreisangebot
Schriftlich, die Kosten können geteilt werden.
Ortsbesichtigung
Termin, der für beide Seiten passt.
Gutachten
Verkehrswert zu den vereinbarten Stichtagen, verständlich erklärt.
Häufige Fragen
Für individuelle Anliegen berate ich Sie gern persönlich.
Kann auch nur ein Partner das Gutachten beauftragen?
Ja. Dann ist er mein Auftraggeber. Für die Besichtigung braucht es aber den Zugang zur Immobilie, der oft beide Seiten betrifft.
Was ist, wenn ein Partner noch im Haus wohnt?
Die Besichtigung stimme ich mit der Person ab, die im Haus wohnt. Ist kein Zugang möglich, kann in Ausnahmefällen nach Aktenlage und Außenbesichtigung bewertet werden, mit entsprechendem Hinweis im Gutachten.
Wird auch eine Eigentumswohnung bewertet?
Ja. Bei Wohnungen brauche ich zusätzlich die Teilungserklärung und, falls vorhanden, die Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Mehr als ein Gutachten
Klarheit über den Wert schaffen
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