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Trennung · Scheidung · Zugewinnausgleich

Immobilien­bewertung bei Scheidung

Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert und der größte Streitpunkt. Ein neutrales Gutachten schafft eine Zahl, die beide Seiten nachvollziehen können, und nimmt dem Gespräch die Schärfe.

Neutralkein Interesse an Kauf oder Verkauf
StichtageAnfangs- und Endvermögen
Für beide Seitengemeinsamer Auftrag möglich
Hausmodell / Wohnhaus
Wofür das Gutachten dient

Ein Wert, auf den sich beide einigen können

Wer das Haus behält, wer auszahlt, wer verkauft: Jede dieser Entscheidungen hängt am Wert der Immobilie.

01

Zugewinnausgleich

Für den Zugewinn kommt es auf den Wert zu zwei Zeitpunkten an: bei der Heirat und bei Zustellung des Scheidungsantrags. Ich bewerte die Immobilie zu beiden Stichtagen.

02

Übernahme durch einen Partner

Behält einer das Haus, muss er den anderen auszahlen. Ein Gutachten schafft eine faire Grundlage für die Auszahlung und für das Gespräch mit der Bank.

03

Verkauf

Soll verkauft werden, zeigt das Gutachten, welcher Preis realistisch ist, bevor Angebote eingeholt werden.

04

Wenn keine Einigung gelingt

Im gerichtlichen Verfahren hilft ein begründetes Privatgutachten, die eigene Position fachlich zu belegen.

Gemeinsam statt gegeneinander

Warum sich ein gemeinsamer Auftrag lohnt

Beauftragt jede Seite einen eigenen Gutachter, liegen am Ende oft zwei Zahlen auf dem Tisch, und der Streit beginnt von vorn. Wird das Gutachten gemeinsam beauftragt, akzeptieren beide das Ergebnis leichter, und die Kosten fallen nur einmal an.

Ich verkaufe keine Immobilien, führe keine Bauarbeiten aus und erhalte keine Provision. Mein Ergebnis hängt nicht davon ab, wer das Haus am Ende behält. Den Ortstermin stimme ich mit beiden Seiten ab und erkläre das Ergebnis auf Wunsch beiden gemeinsam.

Kein Ersatz für anwaltliche Beratung

Wie der Wert im Zugewinnausgleich verrechnet wird, ist eine Rechtsfrage. Ich liefere die fachliche Grundlage, die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Ablauf

So läuft die Bewertung ab

Erstgespräch

Stichtage und Fragestellung klären, auf Wunsch mit beiden Partnern.

Festpreisangebot

Schriftlich, die Kosten können geteilt werden.

Ortsbesichtigung

Termin, der für beide Seiten passt.

Gutachten

Verkehrswert zu den vereinbarten Stichtagen, verständlich erklärt.

Gut vorbereitet

Häufige Fragen

Für individuelle Anliegen berate ich Sie gern persönlich.

Kann auch nur ein Partner das Gutachten beauftragen?

Ja. Dann ist er mein Auftraggeber. Für die Besichtigung braucht es aber den Zugang zur Immobilie, der oft beide Seiten betrifft.

Was ist, wenn ein Partner noch im Haus wohnt?

Die Besichtigung stimme ich mit der Person ab, die im Haus wohnt. Ist kein Zugang möglich, kann in Ausnahmefällen nach Aktenlage und Außenbesichtigung bewertet werden, mit entsprechendem Hinweis im Gutachten.

Wird auch eine Eigentumswohnung bewertet?

Ja. Bei Wohnungen brauche ich zusätzlich die Teilungserklärung und, falls vorhanden, die Protokolle der Eigentümerversammlungen.

Klarheit über den Wert schaffen

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung, auf Wunsch diskret per E-Mail.

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